Honorar

Honorarsätze für 2021:

Psychotherapie:
Eine therapeutische Einzelstunde (á 50 Minuten):  € 100,--
Eine therapeutische Einheit bei einer Paartherapie (á 90 Minuten): € 190,--
Psychotherapie ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit, die angegebenen Honorarsätze verstehen sich daher exklusive Mehrwertsteuer.

Supervision:
Eine Supervisionseinheit  (á 50 Minuten): auf Anfrage 
Die Supervisionsstunden sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Bei kurzfristigen Absagen (24 Stunden) oder Nichterscheinen wird die Einheit verrechnet.


Das therapeutische Erstgespräch


Ein Erstgespräch bietet die Möglichkeit, sich gegenseitig kennen zu lernen und zu entscheiden, ob es sinnvoll ist, mit einander zu arbeiten. Hierbei wird bereits auf Ihre persönlichen Anliegen und Themen eingegangen. Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und wird mit dem üblichen Honorarsatz (€ 100,--) verrechnet.

Möglichkeit der Abrechnung mit den Krankenkassen

Als eingetragene Psychotherapeutin kann ich eine Zusammenarbeit mit den jeweiligen Krankenkassen anbieten (siehe dazu Krankenkassenzuschuß), sofern eine behandlungswürdige Störung vorliegt. Dadurch kann die finanzielle Belastung für den Klienten reduziert werden.

Bisher wurde eine Psychotherapie auf Krankenschein noch nicht österreichweit umgesetzt. In Tirol gibt es seit einigen Jahren das "Tiroler Modell für Psychotherapie", welches im wesentlichen einer "Psychotherapie auf Krankenschein" entspricht. Details siehe Tiroler Modell.

Manche Menschen möchten lieber eine Psychotherapie für sich als Selbsterfahrung nützen oder wollen bei der Krankenkasse nicht öffentlich aufscheinen. Selbstverständlich können Sie die Therapiestunden auch privat ohne Refundierungsanteil der Krankenkasse abrechnen lassen.

Krankenkassenzuschuß

Im Falle einer behandlungswürdigen Störung bieten die Krankenkassen eine Kostenzuschuß (Teilrefundierung) an.

Aktueller Refundierungsbetrag pro Psychotherapiestunde (Stand 1.1.2022):

Österreichische Gebietskrankenkasse: 28,00 Euro

BVAEB: 40,00 Euro

SVS: 40,00 Euro

KUF: 65,00 Euro
Die Tiroler Kranken- und Unfallfürsorge für Beamte und Lehrer (KUF) hat eigene Verträge und bietet bei psychotherapeutischen Behandlungen ebenfalls die Möglichkeit einer Rückerstattung an.

Der refundierte Betrag ist unabhängig von der Höhe des Honorarsatzes der PsychotherapeutIn.
Um eine Rückerstattung von den Krankenkassen in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie nach der ersten Stunde eine ärztliche Überweisung.

Ich habe jetzt den Blog Erkenntnisse von der Couch eröffnet. Dort finden Sie weitere interessante Beiträge, wie beispielsweise Vorsicht: Burnoutgefahr! oder die Beitragsserie "Wenn Liebe weh tut". Hier geht es zum ersten Teil dieser Serie: Wenn Liebe weh tut - Bedrohliche Nähe.