Tiroler Modell

In Tirol gibt es eine Möglichkeit Psychotherapie über Krankenschein zu erhalten.
Dies wird als Tiroler Modell der Psychotherapie bezeichnet.
Das Tiroler Modell bietet den Klienten die Möglichkeit eine vergünstigte Psychotherapie über ihre Krankenkasse zu bekommen.

Voraussetzungen für einen Therapieplatz im Tiroler Modell
Für die Inanspruchnahme eines Therapieplatzes im Tiroler Modell muss eine behandlungswürdige psychische oder psychosomatische Störung vorliegen.
Welche Personen können einen Tiroler Modellplatz in Anspruch nehmen?

Die Möglichkeit eines Tiroler Modellplatzes gilt für Personen, welche eine Versicherung bei folgenden Krankenkassen haben:

  • Österreichische Gebietskrankenkasse (ÖGKK)
  • BVAEB
  • SVS
Wie komme ich als Klient ins Tiroler Modell?

Am besten ist es, Sie wenden sich an eine(n) Psychotherapeutin/Psychotherapeuten Ihres Vertrauens und informieren diese(n), dass Sie einen Tiroler Modellplatz in Anspruch nehmen möchten.
Die Psychotherapeutin/der  Psychotherapeut kann dann bereits vorab mit Ihnen abklären, ob es noch freie Plätze bei ihr gibt.

Beschränkte Anzahl an Plätzen für Versicherte der ÖGKK
Für Personen mit einer Versicherung bei der ÖGKK ist es schwieriger einen Modellplatz zu finden, da die Anzahl an Modellplätzen limitiert ist.


Aktuell gibt es beim Tiroler Landesverband für Psychotherapie eine Liste von Psychotherapeuten mit freien Modellplätzen (siehe TLP - Modellplatzsuche)



Unlimitierte Anzahlen an Modellplätzen bei anderen Versicherungsträgern
Für Personen mit anderen Versicherungsträgern ist es einfacher einen Tiroler Modellplatz zu bekommen, da es zur Zeit keine Limitierung für die Anzahl an Modellplätzen gibt.

Aufnahme in das Tiroler Modell
Kommt es zu einem Arbeitsbündnis zwischen Ihnen und der PsychotherapeutIn, wird zwischen der ersten und zweiten Psychotherapiestunde eine ärztliche Überweisung benötigt.
Ihre PsychotherapeutIn wird dann für Sie einen Antrag für die Aufnahme in das Tiroler Modell machen.

Zeitlicher Rahmen
Im Rahmen des Tiroler Modells werden normalerweise Psychotherapien für ein Jahr bewilligt.
Braucht man als Klient eine längere psychotherapeutische Begleitung, gibt es die Möglichkeit eines Verlängerungsantrages.

Da sich die Zugangskriterien zum Tiroler Modell sowie die Selbstbehaltsregeln und -beträge ändern können, sollten Sie sich vor Beginn einer Therapie unbedingt bei Ihrem zuständigen Versicherungsträger oder bei Ihrer Psychotherapeutin/Ihrem Psychotherapeuten über die aktuell geltenden Regeln erkundigen.